Schulrecht

Kommt es bei der Schulaufnahme oder dem Schulbesuch zu Problemen und können Sie diese Schwierigkeiten nicht allein lösen, stehe ich gerne beratend und unterstützend zur Seite. Ich kenne aufgrund meiner Erfahrung im Bereich des Schulrechts die gängigen Probleme und kann Ihnen daher die bestmögliche Vorgehensweise sowie die Erfolgschancen aufzeigen. Ziel ist stets die gemeinsame Findung einer für Sie passenden und pragmatischen Problemlösung. Im Schulrecht ist daher eine ausführliche Erstberatung wichtig und zielführend, um zunächst den konkreten Handlungsbedarf des Einzelfalles herauszufiltern. 

Häufige Themen im Zusammenhang mit dem Schulrecht sind zum Beispiel:

  • Einschulung
  • Gastschulantrag
  • Schulplatz
  • Übertritt
  • Probezeiten, Vorrücken auf Probe
  • Nichtversetzung/Vorrücken
  • Nachteilsausgleich und Notenschutz (z.B. bei Lese- Rechtschreibstörung oder anderen Behinderungen)
  • Sonderpädagogischer Förderbedarf/Fördermaßnahmen
  • Disziplinarmaßnahmen (Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen wie z.B. verschärfter Verweis, Ausschluss vom Unterricht, Androhung Schulentlassung, etc.)
  • Nichtzulassung zum Abitur
  • Nichtbestehen Abschlussprüfung - Prüfungsanfechtung

Benötigen Sie oder Ihr Kind Unterstützung im Bereich des Schulrechts? Kontaktieren Sie mich als Anwalt für Schulrecht in München gerne.