Prüfungsrecht

  • Sie haben eine Prüfung (endgültig) nicht bestanden oder sind mit Ihrer Prüfungsnote nicht zufrieden?
  • Ein Prüfungsrücktritt wurde Ihnen nicht gewährt oder Sie möchten nachträglich von einer Prüfung zurücktreten?
  • Sie möchten eine Prüfungswiederholung erhalten aufgrund eines Prüfungsverfahrensfehlers? 
  • Ein beantragter Nachteilsausgleich wurde Ihnen nicht gewährt?
  • Ihnen wird in einer Prüfung eine Täuschung vorgeworfen?

Das Prüfungsrecht ist häufig verbunden mit schmerzhaften und emotionalen Situationen, so z.B. wenn ein Studium oder eine Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden wurde. Wichtig zu wissen ist, dass gegen solche Prüfungsentscheidungen grundsätzlich vorgegangen werden kann.  

Als spezialisierte Anwältin im Prüfungsrecht helfe ich Ihnen hier und in anderen Fragen des Prüfungsrechts gerne weiter. 

Ich berate Sie zu den möglichen Schritten und den Erfolgsaussichten der Verfahren und vertrete Sie in allen Rechtsfragen im Prüfungswesen, sei es bei Staatsprüfungen, Universitätsprüfungen, Gesellen- und Meisterprüfungen, sonstigen Berufsprüfungen sowie Abiturprüfungen und Schulprüfungen aller Art.

Dabei vertrete ich Sie bundesweit sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Prozessen.