Im Fokus meiner Rechtsanwaltskanzlei steht ein möglichst fächerübergreifendes Engagement für den Grundrechtsschutz der Bürger gegen Behörden, Universitäten, Schulen und öffentliche Institutionen vor allem im Bildungsbereich, z.B. zur Durchsetzung der Studierfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG und z.B. der Gerechtigkeit und Fairness im Prüfungsrecht und im Berufsrecht.
Ich stehe Ihnen beratend zur Verfügung und vertrete Sie sowohl außergerichtlich z.B. im Widerspruchsverfahren als auch gerichtlich in Klageverfahren und Eilverfahren. Dabei vertrete ich Sie in allen Instanzen, also vor dem Verwaltungsgericht, dem Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof sowie Bundesverwaltungsgericht und auf Anfrage auch vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in Verfassungsbeschwerdeverfahren.
Bereits im Rahmen meines Studiums und Referendariats wurde ich u.a. in der Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht Riechwald Rechtsanwälte ausgebildet, die durch meinen Vater Rudolf P. B. Riechwald gegründet wurde.
Nach meiner Anwaltszulassung habe ich mehr als 5 Jahre lang in anwaltlicher Tätigkeit mit meinem Vater zusammengearbeitet. Dadurch hat er vielen in 49-Anwaltsjahren angesammelten wertvollen und einzigartigen Erfahrungsschatz an mich weitergeben können, wofür ich sehr dankbar bin. Mit diesem Wissen und meiner gesammelten Erfahrung stehe ich Ihnen nunmehr gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Leider ist Rechtsanwalt Riechwald im November 2024 nach schwerer Krankheit verstorben. Er war Anwalt aus Leidenschaft und hatte viele juristische Erfolge erzielt, u.a. vor dem Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht. Zudem hat er unzähligen Abiturienten zu einem Wunschstudienplatz verholfen.
Mein Anspruch ist es Sie mit meinem Fachwissen, steter Einsatzbereitschaft, Arbeitsschnelligkeit sowie Flexibilität und Durchsetzungskraft zu unterstützen, um eine effektive, schnelle und pragmatische Lösung für Sie und Ihr Anliegen zu erreichen. Ich kämpfe für die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Rechte.
Dabei erhalten Sie immer eine ehrliche Einschätzung zu den Erfolgschancen Ihres Falles.
Für den Erhalt eines Fachanwaltstitels durch die Rechtsanwaltskammer ist der Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in einem bestimmten Fachgebiet erforderlich.
Da ich mich bereits seit meiner Anwaltszulassung auf das Gebiet des Verwaltungsrechts konzentriert habe, wurde mir aufgrund der nachgewiesenen besonderen Fachkenntnisse und Erfahrung im Februar 2023 durch die Rechtsanwaltskammer München die Befugnis erteilt, die Bezeichnung "Fachanwältin für Verwaltungsrecht" zu führen.
Die Führung dieser Bezeichnung setzt zudem eine stetige Fortbildung voraus, die für mich selbstverständlich ist.
Rechtsanwaltskammer München, Münchner Anwaltverein; ARGE Verwaltungsrecht Bayern im DAV; Vereinigung „Rechtsanwälte gegen Numerus Clausus“