Studienplatzklage

Sie haben sich an einer oder an mehreren Hochschulen für einen bestimmten Studiengang beworben, doch der ersehnte Zulassungsbescheid blieb aus? Eine Studienplatzklage bei zulassungsbeschränkten Studiengängen kann der Weg sein, um doch noch den gewünschten Studienplatz zu erhalten.

Was ist eine Studienplatzklage? 

Bei einem sog. Studienplatzklageverfahren (auch Numerus-Clausus-Prozess genannt) wird rechtlich geprüft, ob die festgesetzte Ausbildungskapazität an einer Hochschule erschöpfend ist oder ob noch weitere verschwiegene Studienplätze vorhanden sind. Ziel dieser Studienplatzklage ist es also der Hochschule gegenüber zusätzliche Studienplätze nachzuweisen. Hierfür müssen Fehler in der Kapazitätsberechnung aufgedeckt werden, die im Ergebnis zu einer höheren Anzahl an Studienplätze führen. Solche errechneten zusätzlichen und unbesetzten Studienplätze müssen dann an die Kläger verteilt werden.

Rechtliche Grundlage für eine Studienplatzklage ist dabei das Grundrecht auf freie Berufswahl und freie Wahl der Ausbildungsstätte aus Art. 12 Abs. 1 GG.

Für welche Studiengänge ist eine Klage möglich?

Grundsätzlich ist eine Studienplatzklage in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen möglich – besonders häufig in stark nachgefragten Fächern wie:

  • Humanmedizin
  • Zahnmedizin
  • Tiermedizin
  • Pharmazie
  • Psychologie

Aber auch in Bachelor- und Masterstudiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung anderer Fachrichtungen kann sich eine Klage lohnen, z.B.: 

  • Jura
  • BWL
  • Informatik etc.

Ablauf und Fristen

In manchen Bundesländern sind für die Einleitung eines sog. Studienplatzklageverfahrens strenge Fristen vorgesehen. So müssen zum Teil Anträge auf außerkapazitäre Zulassung bei den Universitäten  

bis spätestens

15.07. für Verfahren zum Wintersemester und 

15.01. für Verfahren zum Sommersemester 

gestellt werden. Man muss also teilweise schon tätig werden, bevor überhaupt ein Ablehnungsbescheid vorliegt. 

Deshalb ist es wichtig, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, am besten noch vor einer Bewerbung für den gewünschten Studiengang. 

In Bayern gibt es solche strengen Fristen nicht, d.h. es kann auch noch zu Beginn oder Anfang des Semesters eine Studienplatzklage eingeleitet werden. 

Unterschied: Eignungsverfahren / Eignungsfeststellungsverfahren  

Immer mehr Universitäten verlangen für den Zugang zu einem Bachelor- oder Masterstudiengang den Nachweis einer studiengangspezifischen Eignung. Dies kann u.a. auch eine zusätzliche Voraussetzung für den Zugang zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang sein. 

Bei solchen Eignungsverfahren wird geprüft, ob die spezielle Eignung für einen Studiengang vorhanden ist. Nur die "geeigneten" Studenten werden also für das Studium aufgenommen. Die Auswahl dieser Studenten erfolgt dabei z.B. anhand von Eignungstests, Auswahlgesprächen oder bei künstlerischen Studiengängen durch die Vorlage von Mappen. Bei Masterstudiengängen kann auch die Abschlussnote aus dem Bachelorstudium ausschlaggebend sein.

Nach der Rechtsprechung sind an die Ausgestaltung solcher Eignungsverfahren strenge Anforderungen gestellt. Häufig entsprechen die Auswahlverfahren der Hochschulen diesen Anforderungen nicht. Da die Auswahlverfahren von Studiengang zu Studiengang und von Hochschule zu Hochschule variieren, können die Erfolgschancen einer Klage immer nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden. 

In München führt speziell die TU München (TUM) in sehr vielen Studienfächern solche Eignungsverfahren durch. 

Chancen und Kosten 

Die Chancen einer Studienplatzklage lassen sich nicht pauschal benennen, sondern hängen immer vom konkreten Wunschstudium ab. 

Bei einzelnen Fächern mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (BWL, Jura, Kommunikationswissenschaft, etc.) sind die Erfolgschancen in der Regel sehr gut, weil meist nur wenige Kläger vorhanden sind und es aus diesem Grund sehr häufig zu Zulassungsvergleichen kommt. 

Auch die Kosten können variieren und sind abhängig von der Anzahl der zu verklagenden Universitäten. Neben den eigenen Anwaltskosten und Gerichtskosten können auch gegnerische Anwaltskosten anfallen, wenn sich eine Universität anwaltlich vertreten lässt. 

Für weitere Informationen hierzu kontaktieren Sie mich gerne. 

Fazit 

Lassen Sie sich nicht von einem Ablehnungsbescheid entmutigen. Mit einer Studienplatzklage kann der Weg zu Ihrem Wunschstudium doch noch gelingen. Nutzen Sie also Ihre rechtlichen Möglichkeiten und holen Sie sich zunächst eine fachkundige anwaltliche Beratung ein.