Hochschulrecht

Aufnahme eines Studiums

Bereits die Aufnahme eines Wunschstudiums an einer Universität oder Hochschule kann mit Hürden verbunden sein. Voraussetzung einer Aufnahme ist zunächst eine fristgerechte Bewerbung direkt bei der Universität bzw. Hochschule oder über Hochschulstart.de. Häufig sind Studiengänge zulassungsbeschränkt (Numerus-Clausus), d.h. die Zulassung zu bestimmten Studienfächern ist durch eine bestimmte Kapazität begrenzt. Darüber hinaus kann die Zulassung zu Studienfächern von dem Bestehen eines Eignungsverfahrens abhängen. Die grundsätzliche Eignung für ein Studium wird dann im Rahmen eines Eignungsfeststellungsverfahrens oder Aufnahmeverfahrens geprüft, was z.B. durch die Teilnahme an einem schriftlichen Test, der Abgabe von Arbeitsmappen oder einer mündlichen Prüfung erfolgt. Dies ist meist bei künstlerischen Studiengängen oder bei bestimmten Masterstudiengängen der Fall.  

Falls Ihre Note für die Aufnahme in einen zulassungsbeschränkten Studiengang nicht ausreicht oder Sie eine Ablehnung nach einem Eignungsverfahren erhalten, kann Ihnen eine sog. Studienplatzklage zum Wunschstudium verhelfen. Mehr hierzu erfahren Sie unter der Rubrik „Studienplatzklage“.

Haben Sie eine Zulassung zum Studium erhalten, treten jedoch unerwartet Probleme bei der Immatrikulation auf, stehe ich Ihnen ebenfalls beratend oder unterstützend zur Seite.  

Probleme während des Studiums

Ziel jedes aufgenommenen Studiums ist es natürlich, dieses möglichst problemlos und erfolgreich abzuschließen. Sei es ein Bachelorstudium, Masterstudium, Weiterbildungsstudium oder ein Staatsexamensstudiengang. Dennoch können während des Studiums Probleme und Hürden auftreten, mit denen nicht gerechnet wurde. Dies kann zum Beispiel folgende Themen betreffen: 

-          Fristverlängerung für die Ablegung von Prüfungsleistungen

-          Anrechnung von Prüfungsleistungen

-          Vorwurf der Täuschung

-          Nachteilsausgleich

-          Prüfungsrücktritt

-          Zulassung zu Abschlussprüfungen

-          (endgültiges) Nichtbestehen von Prüfungen

-          Exmatrikulation

Bei solchen Schwierigkeiten helfe ich Ihnen gerne weiter und stehe Ihnen zur Seite, sei es beratend oder bei der Vertretung in Widerspruchs- oder gerichtlichen Verfahren.

Haben Sie ein Anliegen im Bereich des Hochschulrechts? Ich helfe Ihnen als Anwalt für Hochschulrecht in München gerne weiter.