Abitur Prüfungsanfechtung

Abiturprüfung nicht bestanden? Was kann ich tun? - Abiturprüfung anfechten

Sie haben die Mitteilung von der Schule erhalten, dass die Abiturprüfung nicht bestanden ist? Es besteht keine Wiederholungsmöglichkeit mehr oder eine Wiederholung des Abiturjahrganges kommt aus einem bestimmten Grund nicht in Betracht? Sie fragen sich, was nun unternommen werden kann, um das Abitur doch noch zu erhalten?

Wichtig zu wissen ist, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht eine Abiturprüfung anzufechten. Gegen eine nicht bestandene Abiturprüfung kann zunächst Widerspruch bei der Schule eingelegt werden. Sollte der Widerspruch von der Schule mit einem Widerspruchsbescheid zurückgewiesen werden, kann hiergegen Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden.

Bei der Abiturprüfungsanfechtung sind dabei zwei Konstellationen zu unterscheiden:

Prüfungsverfahrensfehler:

Lag ein Verfahrensfehler bei einem bestimmten Abiturprüfungsfach vor, so ist das Prüfungsergebnis zu annullieren und die Prüfung muss wiederholt werden.

Verfahrensfehler müssen jedoch immer unverzüglich bei der Schule gerügt werden. Wartet man mit der Rüge zu lange ab, ist diese verspätet. Prüfungsverfahrensfehler können z.B. sein: Befangenheit der Prüfer, Lärmbelästigung, etc.. Möglich ist es aber auch, dass manche Verfahrensfehler erst nach einer erhaltenen Akteneinsicht entdeckt werden, z.B. eine fehlerhafte Zusammensetzung der Prüfungskommission oder die Mitwirkung eines Lehrers bei einer Notenvergabe, obwohl er hierzu nicht befugt war.

Bewertung einer Abiturprüfung:

Schriftliche Prüfung oder mündliche Prüfung (Kolloquium - mündliche Ergänzungsprüfung)

Ist man mit der Bewertung eines Abiturprüfungsfaches nicht einverstanden, muss man gegen die Bewertung substantiierte fachliche Einwendungen erheben. Pauschales Vorbringen wie z.B. "ich halte die Bewertung für fehlerhaft oder für zu streng" oder "ich halte eine Bewertung mit 5 Punkten für angemessen", reicht nicht aus.

Wichtig ist daher zunächst, die wesentlichen Gründe für die Bewertung einer Prüfungsleistung zu erhalten, denn ohne eine Begründung kann man selten fachliche Einwendungen vorbringen. Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Akteneinsicht in die schriftlichen Prüfungsarbeiten sowie in die Protokolle der mündlichen Prüfungen. Bei mündlichen Prüfungen haben Sie auch einen Anspruch auf Vorlage einer schriftlichen Bewertungsbegründung. Nutzen Sie also ihr Recht und fordern eine solche Begründung an.

Das Vorbringen konkreter fachlicher Einwendungen führt dazu, dass die Prüferinnen und Prüfer die konkreten Einwände zu prüfen und ihre Notengebung zu überdenken haben (sog. Überdenkungsverfahren). Dieses Überdenkungsverfahren stellt einen fundamentalen Teil einer ordnungsgemäßen Prüfungsentscheidung dar, mithin wird dadurch das Recht auf effektiven Rechtsschutz durch Verfahren aus Art. 19 Abs. 4 GG gewahrt.

Ein Überdenkungsverfahren kann also dazu führen, dass eine Note durch die Prüfer angepasst wird, was im Ergebnis zum Bestehen einer Abiturprüfung führen kann. Sollte ein Überdenkungsverfahren z.B. im Rahmen des Widerspruchsverfahrens jedoch erfolglos bleiben, bleibt noch die Möglichkeit der Klageerhebung, wobei hier die gerichtliche Kontrollmöglichkeit aufgrund des Bewertungsspielraums der Prüfer eingeschränkt ist. So prüften Gerichte z.B. nur, ob Verfahrensfehler vorlagen, der Bewertung sachfremde Erwägungen zugrunde lagen oder eine Prüfungsbewertung abwegig oder nicht nachvollziehbar ist.

Verfahren und Verfahrensdauer

Ist über einen Widerspruch binnen drei Monaten nicht entschieden worden, kann Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. 

Auch nach Zurückweisung eines Widerspruchs kann Klage erhoben werden. Solche Klageverfahren haben jedoch eine gewisse zeitliche Dauer.

Sollte Ihnen eine Wiederholungsmöglichkeit der Abiturprüfung offen stehen, raten wir daher stets diese Möglichkeit wahrzunehmen, auch angesichts der häufig ungewissen Erfolgsaussichten solcher Prüfungsanfechtungen. Natürlich kann auch ein Widerspruchs- und Klageverfahren parallel zu der Wiederholung durchgeführt werden, um sich alle Chancen offen zu halten.